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Oldtimerbegutachtung
Oldtimerbegutachtung
Oldtimerbegutachtung

Ab dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, kann sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir können in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.

Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

Haben Sie Fragen zur neuen Zulassungsverordnung in Bezug auf Oldtimer ? (Einstufung, Mindestalter, H-Kennzeichen etc.)

Hier sind die Antworten!
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