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 • Sicherheitstechnische Betreuung nach
   Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellt Arbeitgeber vor vielfältige Aufgaben. Alle mit dem Ziel, Arbeit sicherer zu machen. Um diese Aufgabe im Unternehmen fest zu etablieren, ist nach ASiG die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Diese berät Sie unter anderem in allen sicherheitstechnischen Fragen. Sicherheitsmängel werden bei regelmäßigen Betriebsbegehungen in Ihrem Unternehmen ermittelt und wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Lösungen zu:

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Sicherheitstechnischen Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes

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