Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig. Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten / die Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: Kein Problem!
Über unseren Partner die GTÜ haben wir Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug beschaffen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/ Rollers zum Mofa und wieder zurück.
|